Bei folgenden Kontraindikationen darf ich nicht behandeln
bei geistigen Behinderungen
bei Herz- und Kreislauferkrankungen
bei Psychosen
bei Alkohol-, Medikamenten-, Schmerzmittel- oder Drogenabhängigkeit
wenn Sie in den letzten Wochen einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten
wenn Sie Thrombose-Patient sind
bei Epilepsie
bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems
bei Kindern und Jugendlichen, wenn keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Beide Elternteile müssen mit der Behandlung einverstanden sein, wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.
Wenn Du heute aufgibst, wirst Du nie wissen, ob Du es morgen geschafft hättest.
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